Wirtschaftsmediation und Konfliktmoderation
Zur Klärung bzw. Lösung eines spezifischen Problems biete ich individuell gestaltete Moderationen an.
Wirtschaftsmediation und Konfliktmoderation unterscheiden sich vor allem in ihrer Zielsetzung:
Wirtschaftsmediation zielt explizit darauf ab, dass die Konfliktparteien am Ende des strukturierten Prozesses eine verbindliche, gemeinsam erarbeitete und von allen akzeptierte Vereinbarung schließen. Das Ziel ist eine tragfähige Lösung, die Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt und nachhaltig wirkt. Im Fokus steht das Wiederherstellen der gemeinsamen Geschäftsgrundlage oder Beziehung – häufig bei bereits eskalierten oder komplexen Konflikten in Unternehmen oder zwischen Geschäftspartnern.
Konfliktmoderation hingegen hat vorrangig das Ziel, die Kommunikation zwischen den Beteiligten wieder zu ermöglichen, Standpunkte zu klären und Missverständnisse aufzulösen. Es muss nicht zwingend zu einer abschließenden Lösung oder Vereinbarung kommen. Stattdessen steht im Vordergrund, dass die Parteien Gesprächsfähigkeit zurückgewinnen, gemeinsam neue Sichtweisen entwickeln und erste Lösungsansätze finden können. Konfliktmoderation wird oft eingesetzt, bevor ein Konflikt eskaliert ist oder wenn es zunächst um das „Wieder-ins-Gespräch-Kommen“ geht.
Kurz zusammengefasst:
Wirtschaftsmediation strebt eine verbindliche Konfliktlösung an.
Konfliktmoderation legt den Fokus auf Verständnis und Kommunikation, ohne zwingend eine konkrete Lösung abschließen zu müssen.
Wirtschaftsmediation
Wirtschaftsmediation ist ein Verfahren zur Lösung von Konflikten im wirtschaftlichen und unternehmerischen Bereich. Sie basiert auf den Grundsätzen der klassischen Mediation (Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Eigenverantwortlichkeit, Neutralität), ist jedoch speziell auf die Belange von Unternehmen, Organisationen und Geschäftspartnern zugeschnitten. Ein neutraler externer Wirtschaftsmediator hilft den Konfliktparteien dabei, eine tragfähige, interessenorientierte und nachhaltige Lösung selbst zu erarbeiten – diskret und außergerichtlich. Im Gegensatz zum Gerichtsprozess steht hier nicht Recht bekommen, sondern die Zukunftsfähigkeit der Beziehungen im Fokus.
Einsatzmöglichkeiten:
- Konflikte innerhalb von Teams, Abteilungen oder der Belegschaft
- Auseinandersetzungen innerhalb von Führungs- und Managementkreisen oder zwischen Gesellschaftern
- Streitigkeiten zwischen Unternehmen, Geschäftspartnern, Lieferanten oder Kunden
- Konflikte bei Fusionen, Übernahmen, Unternehmensnachfolgen oder Restrukturierungen
- Mobbing, Umstrukturierungsprozesse oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten
Konfliktmoderation
Konfliktmoderation ist ein strukturierter, begleiteter Kommunikationsprozess zur Bearbeitung von Konflikten. Anders als in der Mediation steht nicht zwingend das Erreichen einer finalen Vereinbarung im Vordergrund. Ziel ist es vielmehr, die Kommunikation wieder herzustellen, wechselseitige Standpunkte zu klären, Missverständnisse zu erkennen und gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten. Die Konfliktmoderation wird meist dann eingesetzt, wenn der Konflikt noch nicht eskaliert ist oder keine rechtlichen Vereinbarungen notwendig erscheinen.
Einsatzmöglichkeiten:
- Frühzeitige Bearbeitung von Konflikten in Teams oder Projekten
- Moderation schwieriger Meetings oder Veränderungsprozesse
- Klärung von Kommunikationsproblemen zwischen Führungskräften und Mitarbeitern
- Unterstützung bei Meinungsverschiedenheiten in Organisationen und Vereinen
- Entwicklung gemeinsamer Lösungen bei festsitzenden Situationen ohne juristischen Zwang
Die Rolle eines Moderators
Ob in der Wirtschaftsmediation oder bei der Konfliktmoderation: Die Rolle des Moderators bzw. Mediators ist zentral für den Erfolg des Prozesses. Hierzu zählen:
- Neutralität und Allparteilichkeit: Der Moderator beteiligt sich nicht am Inhalt des Streits, sondern sorgt für einen fairen, ausgeglichenen Ablauf.
- Prozess-Steuerung: Er strukturiert und lenkt die Gespräche, achtet auf Einhaltung von Gesprächsregeln, transparenten Austausch und eine wertschätzende Atmosphäre.
- Förderung der Kommunikation: Der Moderator hilft, verfestigte Kommunikationsmuster zu durchbrechen, Emotionen anzusprechen, Verständnis für die Gegenseite zu entwickeln und Eskalationen abzubauen.
- Klärung und Lösungsfindung: Er unterstützt die Parteien, Interessen und Bedürfnisse herauszuarbeiten, Lösungsideen zu entwickeln und Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.
- Vertraulichkeit: Alle Gesprächsinhalte behandelt der Moderator absolut vertraulich.
- Keine Urteile, keine Vorgaben: Moderatoren oder Mediatoren treffen keine Entscheidungen über den Konflikt; sie sichern den Prozess, nicht aber das Ergebnis. Die Lösung liegt in der Verantwortung der Parteien selbst.
Wirtschaftsmediation und Konfliktmoderation sind damit wirkungsvolle Verfahren, um Konflikte in Unternehmen und Organisationen konstruktiv und nachhaltig zu lösen – immer auf Basis von Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und respektvoller Kommunikation.
Vertraulichkeit ist in der Wirtschaftsmediation von zentraler Bedeutung, weil sie die Grundlage für Offenheit, Vertrauen und konstruktive Lösungsfindung bildet.
Durch Vertraulichkeit können Unternehmen und ihre Vertreter sensible wirtschaftliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und auch persönliche Standpunkte offen äußern, ohne befürchten zu müssen, dass diese Informationen später öffentlich oder vor Gericht gegen sie verwendet werden. Gerade in Wirtschaftsmediationen, bei denen oft Imageschutz, Betriebsgeheimnisse oder strategisch wichtige Daten involviert sind, ist diese geschützte Gesprächsatmosphäre essenziell für einen erfolgreichen Prozess.
Offenheit und Ehrlichkeit werden nur gefördert, wenn alle Beteiligten sicher wissen, dass ihre Aussagen im vertraulichen Rahmen bleiben und nicht „nach außen dringen“. Das betrifft sowohl die Inhalte der Gespräche als auch sämtliche in der Mediation erstellten Unterlagen.
Die rechtliche Absicherung der Vertraulichkeit erfolgt über mehrere Ebenen:
- Die Mediatorin unterliegt einer gesetzlichen Schweigepflicht gemäß dem Mediationsgesetz, meist gestützt durch spezielle Verschwiegenheitsvereinbarungen zu Beginn des Verfahrens.
- Zusätzlich wird die Vertraulichkeit meist vertraglich durch einen Mediationsvertrag geregelt. Darin können konkrete Sanktionen, Vertragsstrafen oder eine ausdrückliche Beweisverwertungsausschlussklausel festgelegt werden.
- Die Einhaltung der Vertraulichkeit ist auch in Ethikkodizes etablierter Berufsverbände für Mediatorinnen und Mediatoren festgelegt.
Wichtig: Die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht bezieht sich direkt auf die Mediatorin, für die Parteien selbst wird die Vertraulichkeit meist explizit im Rahmenvertrag geregelt.
Fazit:
Vertraulichkeit ermöglicht es den Parteien, sehr offen Ursachen, Interessen und Bedürfnisse offenzulegen – eine Grundvoraussetzung für tragfähige, kreative und nachhaltige wirtschaftliche Lösungen. Ohne absolute Verschwiegenheit würde die Gefahr bestehen, dass Mediationen missbraucht werden oder Parteien wichtige Informationen aus Angst zurückhalten; die Methode würde an Wirksamkeit und Attraktivität verlieren.
Sie erreichen mich auch per Mail an kontakt@aussprechen.at oder über mein Kontaktformular.